Förderschule

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Eine Förderschule – auch Sonderschule, Förderzentrum oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt – ist eine Schule für Kinder, die in der allgemeinen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, weil die notwendigen Rahmenbedingungen dort nicht vorhanden sind. Je nach Behinderung gibt es verschiedene Sonderschultypen beziehungsweise Förderschwerpunkte.

Da in Deutschland das Bildungswesen in der Verantwortung der Länder liegt, werden in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen gebraucht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit Sonderschule speziell die frühere Hilfsschule, die heutige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Sonderschule für Lernbehinderte gemeint. Diese wird als "Brettergymnasium" o.ä. diffamiert. In Baden-Württemberg wird ausschließlich die Schule für Lernbehinderte als Förderschule bezeichnet und ist damit nur eine Form der Sonderschule, welches weiterhin als Überbegriff gebraucht wird.

Insgesamt gibt es laut taz 2007 in Deutschland etwa 430.000 Schüler an diesen Schulen, das sind etwa 4,5 % aller Schüler in Deutschland.[1] Traditionell gingen früher Gremien zur Bildungsplanung wie der Deutsche Bildungsrat von 3,5 % pro Jahrgang aus. Die erhöhte Zahl zeigt einerseits, dass zunehmend Schüler, die früher nicht beschult wurden wie pflegebedürftige Kinder und Jugendlichen heute auch beschult werden und dies spiegelt andererseits evtl. auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Funktion der Unterbringung der sog. "Reservearmee" an ungelernten Arbeitskräften wider.

Zum Begriff

Durch die Umbenennung der früheren Hilfsschulen in Sonderschulen für Lernhilfe oder Förderschule sollte unter anderem der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler entgegen getreten werden. Ab Mitte der 1990er Jahre gehen immer mehr Bundesländer dazu über, den Begriff Sonderschule bei allen Sonderschulformen durch andere Begriffe wie Förderschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt zu ersetzen. Mit dem hier eingebauten Begriff der Förderung soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen abzubauen und zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler die Nicht-Eignung für die allgemeine Schule zu attestieren. Vielmehr ist es notwendig, durch eine eingehende und begleitende Förderdiagnostik die geeignete sonderpädagogische Einrichtung zu finden. Allerdings liegt bei den mehrfachen Umbenennungen auch der Gedanke an eine Euphemismus-Tretmühle nicht fern.

Spezifische Förderung und Integration [Bearbeiten]

Grundlage für die Aufnahme beziehungsweise Überweisung eines Kindes in eine Sonderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem von den Bundesländern gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung. Diesem Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder auch durch Integration in einer allgemeinen Schule entsprochen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein weitgehendes Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen beiden Formen. Einer häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Sonderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration des Kindes in einer allgemeinen Schule gegenüber.

Um zusätzliche Kosten bei der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule zu reduzieren und pädagogisches Know-how zu bündeln, sind so genannte Integrationsschulen entstanden; das sind Schulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei Kinder mit Behinderung am Unterricht teilnehmen.

Geschichte der Hilfsschule bzw. Sonderschule für Lernbehinderte [Bearbeiten]

Bereits 1835 wurde in Chemnitz die Notschule gegründet. Sie war für Schüler mit mangelndem Wissen für die Konfirmation gedacht. In Halle (Saale) richtete ein Rektor 1859 eine Nachhilfeklasse für "nicht vollsinnige Kinder" ein. Im weiteren Verlauf besuchten die Notschule vor allem lernschwache Schüler. Heinrich Ernst Stötzner (1832 - 1910) gründete 1881 eine der ersten Hilfsschulen Deutschlands, im gleichen Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in Wuppertal-Elberfeld, und Leipzig. Mit seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ruft Stötzner de facto die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine eigenständige Schule für Kinder, die er als "die letzten in der Classe" beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe kognitive Begabung attestiert wurde, nicht jedoch den "Blödsinnigen", für die angenommen wurde, dass sie nicht "schulbildungsfähig" seien. In einem Referat zur Heilpädagogischen Woche in Berlin verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.

Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft gesetzt. Das Gesetz enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur Unterstützung der "Erb- und Rassenpflege" und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen zur Beobachtung eingewiesen. Die Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schüler selbst zum Beispiel durch häufige Zwangssterilisation.

Die Nachkriegszeit brachte für die Hilfsschulen keine entscheidenden Veränderungen. Vielmehr wurde an die bereits in der Weimarer Republik bestehenden Systeme angeknüpft.

Erst in den 1950er und 1960er Jahren folgte der Aufbau des Sonderschulwesens in Deutschland. 1955 wird der "Verband deutscher Hilfsschulen" in "Verband deutscher Sonderschulen" umbenannt. Als neue Bezeichnung der Schülerschaft setzt sich Lernbehinderte durch. Die Konferenz der Kultusminister verwendet diesen Begriff 1960 in einem Gutachten zur Neuordnung des Sonderschulwesens. Die Umbenennung der Hilfsschule zur "Sonderschule für Lernbehinderte" setzt sich zuerst in Hessen, später im ganzen Bundesgebiet durch.

Sonderschultypen im Überblick

Man unterscheidet folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können, wobei nicht alle Schultypen in allen Bundesländern eingerichtet sind oder auch anders benannt werden:

Die Sonderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und die Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder (zusammengefasst als Schule für Hörgeschädigte) befinden sich oft unter einem Dach.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem